Verbandsbildung
Um Schiffe sowie Truppen, Trosse und Feldherren gemeinsam operieren zu lassen, können diese in
Verbände zusammengefaßt werden.
Damit ein Objekt in einen Verband aufgenommen werden kann, müssen die folgenden Bedingungen
erfüllt sein:
- das Objekt muß auf der gleichen Position wie der Verband stehen
- das Objekt muß zum eigenen Reich gehören
- das Objekt darf nicht verschifft sein
- das Objekt darf nicht in Afrika oder China stehen
Neue Verbände werden gebildet, indem einem Objekt eine Verbandsnummer zugewiesen wird, die
noch nicht geführt wird. Sollen weitere Objekte in diesen neugebildeten Verband aufgenommen
werden, dann erhalten sie ebenfalls die neue Verbandsnummer. Der so gebildete Verband erhält den
Befehl, den das erste Objekt besitzt.
Römische Reiche können maximal 10 Legionen zu einem Verband zusammenfassen.
Babarische Reiche können maximal 18 Stämme zu einem Verband zusammenfassen.
Eine Ausnahme bildet der Befehl "Handeln". Da Verbände nicht den
Befehl "Handeln" haben können, erhält der neugebildete Verband den Befehl "Bewegen". Wird ein Objekt in einen
bereits bestehenden Verband eingegliedert, so erhält das Objekt den Befehl des Verbandes.
Ein Schiff läßt sich nicht aus einem Verband lösen, wenn sich darauf verschiffte Legionen, Stämme
oder Trosse befinden.
Ein Verband wird automatisch zur Rundenauswertung aufgelöst, wenn alle Objekte aus dem Verband entfernt
worden sind.