Verbandsbildung

Um Schiffe sowie Truppen, Trosse und Feldherren gemeinsam operieren zu lassen, können diese in Verbände zusammengefaßt werden.
Damit ein Objekt in einen Verband aufgenommen werden kann, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • das Objekt muß auf der gleichen Position wie der Verband stehen
  • das Objekt muß zum eigenen Reich gehören
  • das Objekt darf nicht verschifft sein
  • das Objekt darf nicht in Afrika oder China stehen

Neue Verbände werden gebildet, indem einem Objekt eine Verbandsnummer zugewiesen wird, die noch nicht geführt wird. Sollen weitere Objekte in diesen neugebildeten Verband aufgenommen werden, dann erhalten sie ebenfalls die neue Verbandsnummer. Der so gebildete Verband erhält den Befehl, den das erste Objekt besitzt.
Römische Reiche können maximal 10 Legionen zu einem Verband zusammenfassen.
Babarische Reiche können maximal 18 Stämme zu einem Verband zusammenfassen.
Eine Ausnahme bildet der Befehl "Handeln". Da Verbände nicht den Befehl "Handeln" haben können, erhält der neugebildete Verband den Befehl "Bewegen". Wird ein Objekt in einen bereits bestehenden Verband eingegliedert, so erhält das Objekt den Befehl des Verbandes. Ein Schiff läßt sich nicht aus einem Verband lösen, wenn sich darauf verschiffte Legionen, Stämme oder Trosse befinden. Ein Verband wird automatisch zur Rundenauswertung aufgelöst, wenn alle Objekte aus dem Verband entfernt worden sind.