Befehlsgebung
Den Objekten können Befehle erteilt werden, die sich in der Bewegungsphase auswirken sollen. So
ist es z. B. möglich mit Kriegsschiffen Piraterie zu betreiben, ohne gleich allen Reichen den Krieg
erklären zu müssen, denn schließlich möchte man als Pirat sicherlich in den meisten Fällen
unerkannt bleiben, da aber Spionmeldungen anderer Spieler die eigenen Reichsverhältnisse
aufdecken, sind zumindest den Dienstherren der Spione, die auf einem eigenen Depot stehen, diese
bekannt und damit ist auch die gesamte "Geheimniskrämerei" vorbei.
Befehle und ihre Auswirkungen
| Befehl |
Auswirkung |
| Bewegen |
Alle Objekte können bewegt werden.
Truppenverbände mit Feldherren können Gebiete von Reichen,
zu denen ein Kriegs- oder Gegenkriegszustand besteht, erobern.
Schiffe von Reichen, zu denen ein Kriegs- oder
Gegenkriegszustand besteht, werden aufgehalten, es kommt zu
Seeschlachten. |
| Vernichten, versklaven, Piraterie |
Alle Truppen können mit Feldherren feindliche Gebiete
erobern, darauf befindliche Produktionsstätten zerstören und die
Bevölkerung versklaven. Trosse von Reichen, zu denen nicht
wenigstens eine Handelsbeziehung besteht, können erbeutet
werden. Kriegsschiffe verwickeln, als Piraten, Schiffe anderer
Reiche in Seeschlachten und können Handelsschiffe erbeuten,
wenn zu diesen ein neutrales Reichsverhältnis besteht (nicht auf
Flüssen oder in Handelszentren). Trosse und Schiffe können
aber nur dann erbeutet werden, wenn sich das eigene Objekt
selbst über das zu erbeutende Objekt bewegen. Die Bewegung wird
dann an dieser Stelle unterbrochen. |
| Bewegen und ausweichen |
Alle Objekte werden wie bei Befehl "Bewegen" bewegt. Treffen
sie aber auf feindliche Armeen oder Schiffe, so bleiben die
eigenen Armeen und Schiffe ein Feld vorher stehen. |
| Handel |
Diesen Befehl können nur Trosse und Handelsschiffe
(keine Kriegsschiffe) erhalten. Verbände (auch wenn sie nur aus
Trossen oder nur aus Handelsschiffen bestehen) können diesen
Befehl nicht erhalten. Ferner dürfen sie folgende Waren nicht
geladen haben:
Bürger, Rüstpunkte, Wurfmunition,
Brandmunition, Pferde. Diese Waren können auch
nicht in Objekte, die den Befehl "Handeln" haben, eingeladen werden.
Trosse und Schiffe, die den Handelsbefehl besitzen dürfen sich
über Territorium von allen Reichen bewegen (auch bei Krieg
und Gegenkrieg, dann aber mit erhöhter Gefahr den Troß zu
verlieren). |