Verschiffen

Um Objekte, die sich nur auf dem Land bewegen können, über den Wasserweg zu transportieren, können diese auf Schiffe verladen werden und anschließend wieder ausgeladen werden.


Einschiffen von Objekten

Um ein Objekt einzuschiffen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • das Objekt muß zum eigenen Reich gehören
  • es muß ausreichende Ladekapazität für das einzuschiffende Objekt bereitstehen
  • das Objekt muß auf der gleichen Position oder auf einer waagerecht oder senkrecht angrenzenden Position zum Schiffsverband stehen
  • Legionen, Stämme und Trosse können nur in Schiffsverbände eingeschifft werden
  • Feldherren und Spione können nur in ein Schiff eingeschifft werden
  • der Schiffsverband bzw. das Schiff muß zum eigenen Reich gehören oder der Besitzer dieses Schiffsverbandes muß zum eigenen Reich mindestens den Militärbund unterhalten
  • Spione können in Schiffe aller Reiche eingeschifft werden, wobei das Reichsverhältnis keine Rolle spielt.

Die Objekte besitzen folgendes Gewicht:
Feldherren und Spione: kein Gewicht
Legionen und Stämme: je Mann Infanterie 200 kg
je Mann Kavallerie 400 kg
je Mann Kriegselefanten 600 kg
Troß: 500t + Gewicht der Waren auf dem Troß

Legionen, Stämme und Trosse dürfen nur in Schiffsverbände verschifft werden.
Der Verband muß für das zu verschiffende Objekt ausreichend Ladekapazität zur Verfügung haben. Das Objekt wird auf die Schiffe verteilt. Auf der Detailseite der Truppe

Feldherren und Spione dürfen nur auf einzelne Schiffe verschifft werden.
Es ist unerheblich, ob dieses Schiff in einen Verband eingegliedert ist. Da Feldherren und Spione kein Gewicht besitzen, darf das Schiff voll beladen sein. Auf der Schiffsdetailseite erscheint werden alle verladenen Spione und Feldherren angezeigt. In der Übersicht der Spione und Feldherren erscheint unter 'Verl' die Registriernummer des Schiffes, auf dem sie verladen sind.
Objekte, die verschifft werden, lösen sich automatisch, wenn sie sich in einem Verband befinden, aus diesem.


Ausschiffen von Objekten

Objekte, die auf Schiffe verladen sind, müssen diese auch wieder verlassen können. Dies geschieht durch das Ausschiffen. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • das Objekt muß zum eigenen Reich gehören
  • das Zielfeld, auf dem das Objekt ausgeschifft werden soll, muß ein Landfeld sein

Das Objekt wird in die angegebene Richtung ausgeschifft. Wenn sich ein Feldherr oder ein Spion auf einem Schiff befindet, das sinkt, ertrinkt er. Wenn sich Teile von Legionen, Stämmen oder Trossen auf einem Schiff befinden, das sinkt, gehen diese Anteile beim Ausschiffen der Legionen, Stämme und Trosse verloren.
Es kann immer ausgeschifft werden, egal welcher Status zu dem anderen Reich besteht. Dadurch können Truppen auch unbeweglich werden. Bei Status Neutral oder Handel können sie nicht bewegt werden. Sie nehmen aber an Schlachten die möglich sind teil.